Was tun?

Was tun wenn es passiert ist? Das Wichtigste in Kürze

 

1. Wenn eine Freundin/ ein Freund oder eine andere Person nicht ansprechbar oder bewusstlos ist,

  • sofort einen Notarzt (112) alarmieren. Es besteht möglicherweise Lebensgefahr.
  • Atmung und Puls kontrollieren, bei Bedarf stabile Seitenlage.
  • Bei Atem- oder Herzstillstand: Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen, bis der Notarzt da ist.


2. Wenn der Verdacht auf Betäubung mit K.o.-Tropfen besteht:

  • Dies kann bei einer Anzeige auf Veranlassung und Kosten der Polizei geschehen
  • In Köln sind mehrere Krankenhäuser dem Projekt " Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten“ (ASS) angeschlossen. Dort können Sie auch ohne eine polizeiliche Anzeige hingehen und eine vollständige, gerichtsverwertbare Beweismittelsicherung durchführen lassen. Blut- und Urinproben werden in diesem Rahmen entnommen, wenn Sie angeben, dass der Verdacht auf Einsatz von K.o.-Tropfen besteht.  Weitere Informationen zur ASS

 
3. Wenn Verletzungen (Schmerzen im Genitalbereich/ Blutungen) vorliegen

  • ein Krankenhaus/ einen Arzt aufsuchen, um die Verletzungen behandeln und dokumentieren zu lassen.

 

4. Wenn posttraumatische Belastungssymptome wie Panik, Ängste, Schreckhaftigkeit, Schlafstörungen, Unfähigkeit sich zu konzentrieren, Übelkeit, Ekel, Misstrauen etc. auftreten,