Was tun wenn es passiert ist? Das Wichtigste in Kürze
1. Wenn eine Freundin/ ein Freund oder eine andere Person nicht ansprechbar oder bewusstlos ist,
- sofort einen Notarzt (112) alarmieren. Es besteht möglicherweise Lebensgefahr.
- Atmung und Puls kontrollieren, bei Bedarf stabile Seitenlage.
- Bei Atem- oder Herzstillstand: Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen, bis der Notarzt da ist.
2. Wenn der Verdacht auf Betäubung mit K.o.-Tropfen besteht:
- Möglichst zeitnah Blut und/ oder Urin abnehmen und auf K.o.-Mittel untersuchen lassen. Informationen zum Nachweis von K.o.-Tropfen
- Dies kann bei einer Anzeige auf Veranlassung und Kosten der Polizei geschehen
- Ohne Anzeige ist das im Institut für Rechtsmedizin (kostenpflichtig) möglich.
- In Köln sind mehrere Krankenhäuser dem Projekt " Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten“ (ASS) angeschlossen. Dort können Sie auch ohne eine polizeiliche Anzeige hingehen und eine vollständige, gerichtsverwertbare Beweismittelsicherung durchführen lassen. Blut- und Urinproben werden in diesem Rahmen entnommen, wenn Sie angeben, dass der Verdacht auf Einsatz von K.o.-Tropfen besteht. Weitere Informationen zur ASS
3. Wenn Verletzungen (Schmerzen im Genitalbereich/ Blutungen) vorliegen
- ein Krankenhaus/ einen Arzt aufsuchen, um die Verletzungen behandeln und dokumentieren zu lassen.
4. Wenn posttraumatische Belastungssymptome wie Panik, Ängste, Schreckhaftigkeit, Schlafstörungen, Unfähigkeit sich zu konzentrieren, Übelkeit, Ekel, Misstrauen etc. auftreten,
- Hilfe bei einer Beratungsstelle oder bei einem Arzt/ einer Ärztin suchen.