Polizei & Rechtsmedizin

Für eine Anzeige können Sie sich grundsätzlich bei jeder Polizeiwache (Tel.: 0221/229-0) oder in dringenden Fällen unter der 110 melden. Teilen Sie unbedingt mit, wenn Sie einen Verdacht bzgl. des Einsatzes von K.o.-Tropfen haben – die BeamtInnen werden dann umgehend veranlassen, dass Blut und Urin abgenommen und untersucht wird, wenn sie den Verdacht für begründet halten. K.o.-Tropfen lassen sich im Körper nur kurze Zeit nachweisen (in der Regel ca. 6-12 Stunden nach Verabreichung).  

 

Wenn zeitlich und organisatorisch möglich, können Sie direkt Kontakt mit folgenden Stellen im Polizeipräsidium (Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln-Kalk) aufnehmen:  

 

 

Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferkriminalität

Walter-Pauli-Ring 2-6

51103 Köln

Telefon: 0221 229-8655

E-Mail: kp-o.koeln@polizei.nrw.de

www.koeln.polizei.nrw.de

 

Opferschutzbeauftragte der Polizei Köln

Opferschutz Kriminalität:Telefon: 0221 229-8080

 

Kriminalpolizei Köln

Bei Sexualdelikten:

Kriminalkommissariat KK 12

Tel.: 0221/229-8125

E-Mail: kk12.koeln@polizei.nrw.de   

 

Bei Raubdelikten:

Kriminalkommissariat KK 14

Tel.: 0221/229-8145/-8146

E-Mail: kk14.koeln@polizei.nrw.de  

 

In allen anderen Fällen oder außerhalb der normalen Öffnungszeitenist die Kriminalwache im Polizeipräsidium zuständig:Tel.: 0221/229-8855  

 

„Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten


In Köln sind mehrere Krankenhäuser dem Projekt "Anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten“ (ASS) angeschlossen. Dort können Sie auch ohne eine polizeiliche Anzeige hingehen und eine vollständige, gerichtsverwertbare Beweismittelsicherung durchführen lassen. Blut- und Urinproben werden in diesem Rahmen entnommen, wenn Sie angeben, dass der Verdacht auf Einsatz von K.o.-Tropfen besteht.  Weitere Informationen zur ASS

 

Rechtsmedizin  

 

Wenn Sie nicht direkt eine Anzeige erstatten wollen, jedoch wissen möchten, ob Sie Opfer von K.o.-Tropfen geworden sind, sollten Sie so schnell wie möglich Blut und/ oder Urin untersuchen lassen.  

 

Dies kann man in einem Krankenhaus oder bei einem Arzt/ einer Ärztin machen lassen, am besten aber direkt beim Institut für Rechtsmedizin, denn nicht alle Labors können K.o.-Tropfen nachweisen. Darüber hinaus sind Krankenhäuser und ÄrztInnen nicht verpflichtet, Blut und Urinproben zu entnehmen und möglicherweise werden die Beweise auch nicht gerichtsverwertbar gesichert.  

 

Die MitarbeiterInnen des Instituts für Rechtsmedizin (Melatengürtel 60-62, 50823 Köln, Tel.: 0221/478-88222) sind montags bis freitags von 8-16 Uhr erreichbar. In dieser Zeit kann eine Probenentnahme (Blut und Urin) erfolgen. Entnahme und Lagerung kosten 25 €, die vor Ort zu zahlen sind. Die Untersuchung der Proben kostet dann weitere 235 €, auf die die Kosten für Probenentnahme und –lagerung angerechnet werden. Wenn diese Untersuchung von der Polizei angeordnet wird, weil Sie inzwischen eine Anzeige erstattet haben, werden diese Kosten vom Staat übernommen. Sollten Sie die Untersuchung auf eigenen Wunsch durchführen lassen, können die restlichen Kosten (also 210 €) per Überweisung gezahlt werden. Eine Untersuchung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Die Proben werden für zwei Jahre gelagert. Danach werden sie ohne weitere Mitteilung vernichtet. Ohne einen sicheren Identitätsnachweis erfolgt keine Probenentnahme; daher ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) erforderlich.

 

Kontakt:
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Köln
Melatengürtel 60-62
50823 Köln
0221 478-88222
Internet: http://rechtsmedizin.uk-koeln.de
E-Mail: rechtsmedizin@uk-koeln.de