Beweise sichern

Beweise sichern:

Professionell und korrekt gesicherte Beweise sind für einen möglichen Gerichtsprozess wichtig!

Eine schnelle Abnahme und ggf. Untersuchung von Blut und/ oder Urin ist wegen der kurzen Nachweisbarkeit der Substanzen eine erste wichtige Beweissicherung.

Zur Beweissicherung bzgl. des Einsatzes von K.o.-Tropfen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Eine Anzeige bei der Polizei: Diese ordnet dann eine professionelle Beweissicherung an, wenn sie den Verdacht für begründet hält.
  • Institut für Rechtsmedizin: Diese Institute können sowohl eine professionelle Blut- und Urinanalyse als auch weitere körperliche Untersuchungen und Beweissicherungen durchführen.
    Der Nachteil: Ohne vorherige Anzeige bei der Polizei müssen alle Kosten selber getragen werden
    Der Vorteil: Rechtsmedizinische Institute wissen, was sie tun müssen und verfügen über die entsprechenden Analysemöglichkeiten. Zudem haben sie auch die Möglichkeit, nach sexuellen Übergriffen eine ärztliche Untersuchung durchzuführen, die vor Gericht anerkannt wird.
  • Notaufnahme im Krankenhaus: Krankenhäuser sind in der Regel nicht verpflichtet, Blut- und Urinproben zu entnehmen. Das ist keine Pflichtleistung und liegt im Ermessen der behandelnden ÄrztInnen. Möglicherweise werden die Beweise auch nicht gerichtsverwertbar gesichert. Anders ist das bei den Krankenhäusern, die in Köln dem Projekt der „Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten“ (ASS) angeschlossen sind. Dort können Sie auch ohne eine polizeiliche Anzeige hingehen und eine vollständige, gerichtsverwertbare Beweismittelsicherung durchführen lassen. Blut- und Urinproben werden in diesem Rahmen entnommen, wenn Sie angeben, dass der Verdacht auf Einsatz von K.o.-Tropfen besteht. (mehr dazu siehe unten).
  • Haaranalyse: Der Nachweis von einigen Substanzen über eine Haaranalyse ist auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.
    Auch hier gilt: die Kosten einer Haaranalyse sind selber zu tragen; es sei denn, diese wurde von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei angeordnet. Es gibt nicht viele Institute in Deutschland, die solche Analysen überhaupt durchführen. In der Regel sind sie sehr kostenintensiv.

Beweise sichern nach sexuellen Übergriffen:

Egal, ob Sie sich für oder gegen eine Anzeige entschieden haben oder bzgl. der Anzeige noch keine Entscheidung getroffen haben: es ist sinnvoll und wichtig, sich möglichst schnell nach einer Vergewaltigung ärztlich – vor allem gynäkologisch – untersuchen zu lassen. Erstatten Sie direkt nach einer Vergewaltigung eine Anzeige, werden Sie in der Regel von der Kripo zur ärztlichen Untersuchung in eine Klinik gebracht.

Seit Juli 2011 gibt es in Köln die Möglichkeit zur Anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten. Sie ist sinnvoll, wenn Sie sich nicht direkt dazu entschließen können, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, es aber für möglich halten, das später einmal zu tun bzw. sich das offen halten zu wollen. Anonyme Spurensicherung bedeutet, dass Sie die Untersuchung sowie die Asservierung möglicher Beweismittel incl. einer gerichtsverwertbaren Dokumentation in den angeschlossenen Krankenhäusern grundsätzlich kostenlos und anonymisiert durchführen lassen können, um bei einer späteren Anzeige auf sie zurückgreifen zu können. Ausführlichere Informationen zur Anonymen Spurensicherung in Köln und Adressen der angeschlossenen Krankenhäuser finden Sie auf hier.

 

Die Beweissicherung kann unter Umständen auch Ihre Gynäkologin durchführen - bei schwulen Männern ein HIV-Schwerpunktarzt oder ein Proktologe. Für eine spätere Tauglichkeit dieser Beweise vor Gericht hat die jeweilige Ärztin/ der jeweilige Arzt spezielle Punkte zu beachten.

 

Wichtig für die Beweissicherung:

  • Nach sexuellem Mißbrauch oder einer Vergewaltigung haben viele Opfer das Bedürfnis, lange und ausgiebig zu duschen und sich zu säubern. Hierdurch können aber für eine Anzeige wichtige Beweise verloren gehen.
    Deswegen vor der ärztlichen Untersuchung möglichst nicht waschen und nicht duschen! So bleiben potentielle Beweise wie z.B. DNA- oder Blutspuren des Täters erhalten.
  • Kleidung oder Wäsche, mit denen der Täter in Berührung gekommen ist, nicht waschen, sondern am besten in einer Tüte aufbewahren und zur Beweissicherung mitnehmen.
  • Weitere Indizien, die ein Hinweis auf Gewaltanwendung sein können, ebenfalls sichern und zur ärztlichen Untersuchung mitbringen.
  • Hat die Tat in der eigenen Wohnung stattgefunden, dort möglichst alles unverändert lassen, damit mögliche Spuren gesichert werden können (z.B. Haare oder Fingerabdrücke).
  • Ein Gedächtnisprotokoll von den Ereignissen, an die man sich noch erinnern kann, kann für zukünftige Vernehmungen hilfreich sein. Auch mögliche Zeuginnen und Zeugen sollten ein Gedächtnisprotokoll verfassen.